Dienstag, 15. Juli 2014

Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Ände­rung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt und will damit neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Nie­drigstenergiegebäuden gesetzlich verankern.
Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neu­bauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

Quelle: baulinke.de

Weitere Infos:  www.passivbau.net

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